Beleihungsfähigkeit

Die Beleihungsfähigkeit von Immobilien bezieht sich auf die Eignung einer Immobilie als Sicherheit für ein Darlehen oder eine Hypothek. Die Frage der Beleihungsfähigkeit ist für Kreditgeber von großer Bedeutung, da sie die Grundlage dafür bildet, ob sie bereit sind, ein Darlehen oder eine Hypothek zu gewähren und unter welchen Bedingungen dies geschieht. Die Beleihungsfähigkeit hängt u.a. von diesen Faktoren ab: Drittverwendungsmöglichkeit, Beleihungsgegenstand ist rechtlich selbstständige wirtschaftliche Einheit, Grundstückszugang ist dauerhaft uneingeschränkt möglich sowie bauplanungs- und baurechtliche Zulässigkeit.

Individuelle Beratung gewünscht?
Lassen Sie uns unverbindlich in Kontakt treten.

Unsere Standorte

Prinzregentenstr. 108, 81677 München

Dr.-Gessler-Str. 12A, 93051 Regensburg

Ansprechpartner Maklerbüro:

Maximilian Glaser, M.Sc.

Ansprechpartner Sachverständigenbüro:

Tobias Maydl, M.A.
Zertif. Immobilienguatchter (DIN/ISO 17024)

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Sie müssen den Bedingungen zustimmen, um fortzufahren.