Was versteht man unter der Abkürzung „WGFZ“?
Unter der „WGFZ“ versteht man in der Wertermittlung die „wertrelevante Geschossflächenzahl“. Das ist eine wertrelevante Größe, welche die auf einem Grundstück realisierte bauliche Ausnutzung wiedergeben soll. Die WGFZ legt das Verhältnis von Grundstücksgröße und Geschossfläche fest. Eine WGFZ von 0,5 bedeutet beispielsweise, dass 50 % der Grundstücksgröße als Geschossfläche realisiert wurden.
Was ist der Unterschied zwischen WGFZ und GFZ?
Die WGFZ darf nicht mit der bauplanungsrechtlichen Größe der GFZ (Geschossflächenzahl) verwechselt werden. Während in die GFZ nur Geschossflächen von Vollgeschossen einfließen, werden bei der WGFZ auch die Flächen von ausgebauten oder ausbaufähigen Dachgeschossen angerechnet (in der Regel zu 75 %). Die WGFZ soll so zu einer realitätsnäheren Erfassung der baulichen Ausnutzung eines Grundstücks beitragen.
Wie berechne ich die WGFZ?
Wenn nicht andere Anweisungen im örtlichen Grundstücksmarktbericht gegeben werden, errechnet sich die WGFZ wie folgt:
Summe aller Vollgeschossflächen + (ausgebaute/ausbaufähige Dachgeschossfläche x 0,75)