Unter der „Kaufpreisaufteilung“ ist im Immobilienkontext u.a. die steuerliche Praxis gemeint, den Kaufpreis für eine Immobilie aufzuteilen in Bodenanteil und Gebäudeanteil. Denn abschreibungsfähig ist nur der Gebäudeanteil (siehe „steuerliche Abschreibung“), da dieser anders als der Boden einem Wertverzehr aufgrund von Alter unterliegt.
Kaufpreisaufteilung
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