„Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale“ (boG) sind werbeeinflussende Grundstücksmerkmale, die nach Art und Umfang erheblich vom Marktüblichen oder von den zugrunde gelegten Wertermittlungsmodellen abweichen. Ihnen misst der Markt einen signifikanten Werteinfluss bei (positiv wie negativ). Als besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale können gelten: Nießbrauchrecht, Bauschäden, Swimming Pool.
besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale
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