
Wir sind ISO-zertifizierte Immobiliengutachter und die Adresse für verlässliche Verkehrswertgutachten – wissenschaftlich fundiert & überzeugend bei Finanzamt und Gericht.
Wir sind ISO-zertifizierte Immobiliengutachter und die Adresse für verlässliche Verkehrswertgutachten – wissenschaftlich fundiert & überzeugend bei Finanzamt und Gericht.
GLASER steht für verlässliche Immobiliengutachten, kurzfristige Terminvergabe und tiefe Marktkenntnis. Wir sind Sachverständige für Immobilienbewertung und zertifiziert nach DEKRA sowie nach der internationalen Norm DIN ISO 17024. Unsere Immobiliengutachten & Nutzungsdauergutachten erfüllen damit die strengen Voraussetzungen von Finanzämtern, Behörden und Gerichten. Unsere Immobiliengutachter erstellen Wertermittlungen & Verkehrswertgutachten für Wohn- und Gewerbeimmobilien zu allen Anlässen.
DIN EN ISO/IEC 17024 & DEKRA zertifizierte Immobiliensachverständige
Von Verkehrswert bis Restnutzungsdauer: Welche Kosten kommen bei einem Immobiliengutachten auf mich zu? Welche Gutachten werden angeboten? Hier erhalten Sie alle nötigen Informationen in kompakter Form.
ab 2.990,00 €*
Honorar individuell nach Vereinbarung
ab 950 €
auf Anfrage
* Alle Preise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
** Nach Ortstermin. Lieferzeiten abhängig von Verfügbarkeit & Kapazitäten.
Wir sind ISO-zertif. Immobiliensachverständige und damit öffentlich vereidigten Gutachtern gleichgestellt. Somit genießen unsere Gutachten (§ 194 BauGB & ImmoWertV) die höchste Anerkennung – und werden von Gerichten & Finanzämtern gefordert.
Wie wäre es, wenn Sie statt Angebotspreisen aus dem Netz sämtliche Kaufpreise aus Ihrer Nachbarschaft erhalten? Unsere Immobiliengutachter werten amtliche Kaufpreise auf die Hausnummer genau aus. Nur wenige Gutachter haben auf diese einzigartige Quelle echter Transaktionspreise Zugriff.
Wir sind überzeugt: Ein erfahrener Gutachter kann Ihr Objekt vor Ort am besten einschätzen. Deshalb nehmen bei uns nur zertifizierte Gutachter Ortsbesichtigungen vor – keine unqualifizierten „Objektbesichtiger“. So sichern wir unseren hohen Anspruch an Sicherheit und Verlässlichkeit.
Als Komplettanbieter für Immobilienbewertung und Immobiliengutachten stehen wir für Qualität, Gründlichkeit und hohe Ansprüche.
Bei uns bewerten ausschließlich erfahrene Gutachter für Haus, Wohnung und Grundstück (ISO-/DEKRA-zertifiziert). Auch zur Begutachtung vor Ort setzen wir rein auf zertifizierte Gutachter – keine „Objektbesichtigter“ oder Makler.
Termine zur Begutachtung vor Ort erhalten Sie bei uns kurzfristig – gerne auch am Wochenende. Unsere Angebote sind mit Festpreis-Garantie ohne versteckte Kosten. So schaffen wir Kostentransparenz und Planungssicherheit.
Wir sind spezialisiert auf ausgewählte Heimatmärkte mit zertifizierten Gutachtern vor Ort. Hier sind wir auch selbst noch als Immobilienmakler tätig und kennen den Markt aus eigener Erfahrung. Das macht unsere Gutachten besonders marktnah.
Am Telefon ermitteln wir Ihren Bedarf: Benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten oder reicht ggf. auch ein Kurzgutachten?
Nachdem Sie sich für eine Variante entschieden haben, holen wir die nötigen behördlichen Auskünfte ein, sichten Unterlagen und planen einen Vor-Ort-Termin.
Ein ISO-/DEKRA-zertifizierter Immobilien-Gutachter nimmt vor Ort Ihre Immobilie genau in Augenschein und gibt Auskunft zu ggf. vorhandenen Bauschäden.
Bevor wir Ihnen das fertige Dokument zusenden, können Sie im Entwurf offene Fragen einbringen & erhalten im Anschluss Ihr Wertgutachten.
Eine Begutachtung endet bei uns nicht mit der Übergabe des Immobilien-Gutachtens. Auf Wunsch beraten wir Sie auch darüber hinaus zu Ihren Immobilienthemen.
Wenn Sie eine Immobilie geerbt oder geschenkt bekommen haben, stellt sich oft die Frage nach dem tatsächlichen Wert. Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und der ImmoWertV schafft Klarheit und kann Ihre Erbschafts- oder Schenkungssteuer senken. Das Finanzamt setzt den Steuerwert oft pauschal an. Liegt der Marktwert niedriger, können Sie mit einem Gutachten Ihre Steuerlast reduzieren. Wir unterstützen Sie auch bei Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen.
Der wichtigste Schritt beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist eine fundierte Immobilienbewertung. Ein falsch angesetzter Wert kann zu hohen Vermögensverlusten oder langen Vermarktungszeiten führen. Verkäufer riskieren, ihr Objekt unter Wert anzubieten oder Käufer abzuschrecken. Für Käufer bietet unsere Kaufberatung Sicherheit vor überhöhten Preisen. Ob Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten – wir liefern präzise Wertermittlungen aus einer Hand.
In Betreuungsfällen kann es aus finanziellen Gründen geboten sein, Immobilien zu verkaufen. Die Wirtschaftlichkeit eines Immobilienverkaufs muss gegenüber dem Betreuungsgericht nachgewiesen werden. In der Regel haben Betreuer daher ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB & ImmoWertV beim Immobilienverkauf vorzulegen. Wir liefern rechtssichere Lösungen zu den Themen Gutachten für Betreuungsgerichte sowie Immobilienverkauf.
Mit unseren Wertgutachten für Immobilien können Sie auch Steuern sparen. Wir liefern Kaufpreisaufteilungen, Nutzungsdauer-Gutachten (§ 7 EStG) sowie Verkehrswertgutachten zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (§ 198 BewG) bei Erbschaften oder Schenkungen. Mit unserer Zertifizierung nach der internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17024 sind wir öffentlich vereidigten Sachverständigen gleichgestellt, weshalb unsere Gutachten mit die höchste Anerkennung genießen.
In Scheidungsfällen liefern wir sichere und objektive Immobilienbewertungen – für gerichtliche wie außergerichtliche Fälle. Wenn Sie Ihre Ehe ohne notariellen Ehevertrag geschlossen haben, gilt für Sie voraussichtlich der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Mit unseren Wertgutachten ermitteln wir den Zugewinnausgleich, in dem wir den Immobilienwert zum Beginn der Ehe und zur Scheidung vergleichen.
Mit GLASER ProValue haben unsere Immobiliengutachter eine einzigartige Bewertungs-Plattform für München entwickelt, die unsere Marktkenntnis mit der Auswertung offizieller Marktdaten verbindet. In Sekundenschnelle erhalten Sie eine fundierte Marktanalyse – völlig kostenlos und anonym. Die Online-Preiseinschätzung eignet sich ideal für eine erste unverbindliche Orientierung.
Prinzregentenstr. 108
81677 München
Tobias Maydl,
Zertif. Sachverständiger (ISO/IEC 17024)
Als Immobiliengutachter bezeichnet man in der Regel Sachverständige für Immobilienbewertung. Ihr Aufgabe ist es, den objektiven Marktwert (Verkehrswert) einer Immobilie unter Berücksichtigung aller wertrelevanten Faktoren zu schätzen.
Diese Wertschätzung erfolgt meistens im Rahmen eines Verkehrswertgutachtens. Doch Vorsicht: Der Begriff „Gutachter“ ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt – jeder kann sich so nennen und Gutachten ausstellen.
Daher sollten Sie auf eine nachweisbare Qualifikation des Gutachters achten. Die höchsten Anerkennungen für Immobiliensachverständige sind:
Besonders gegenüber Gerichten und Ämtern sind diese beiden gleichwertigen Qualitätsnachweise unerlässlich.
Der Münchner Immobilienmarkt ist teuer, dynamisch und spekulativ – eine präzise Bewertung schützt vor finanziellen Fehlentscheidungen. Das macht München besonders:
In München ist ein professionelles Gutachten oftmals keine Option, sondern eine wirtschaftliche Notwendigkeit.
Unser Marktbericht für München & Umland liefert aktuelle Quadratmeterpreise für Wohnungen, Häuser, Renditeobjekte und Grundstücke – basierend auf Marktdaten und amtlichen Transaktionswerten.
Sommer/Kröll definieren ein Gutachten als „das nachvollziehbare, allgemein verständliche Urteil eines Sachverständigen über einen komplexen Sachverhalt.“1 Ein seriöses Gutachten ist also keine Ansammlung unverständlicher Fachbegriffe, sondern eine fundierte Expertenanalyse mit klarem Erkenntnisgewinn.
Im Verkehrswertgutachten wird der Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie gemäß gesetzlichen und wissenschaftlichen Standards präzise ermittelt – objektiv, belastbar und sogar verwertbar bei Finanzamt und Gericht.
Wer vom Verkehrswert (oder Marktwert) einer Immobilie nach § 194 BauGB spricht, meint den Preis, bei welchem sich Verkäufer und Käufer im nächsten Verkauf einer Immobilie höchstwahrscheinlich einigen werden. Der Verkehrswert ist also eine Prognose. Meist schätzt ein Immobiliengutachter den Verkehrswert im Rahmen eines Immobiliengutachtens.
Ein solches Verkehrswertgutachten wird z.B. benötigt bei Scheidungs- oder Erbfällen, bei steuerlichen Anlässen und Pflegschaften.
Beim Verkehrswert ist der Preis gemeint, der ohne Zwang oder Not in einem freien und gesunden Markt höchstwahrscheinlich für ein Haus, für eine Wohnung oder ein Grundstück erzielbar wäre. In der Wertermittlung spricht man vom „gewöhnlichen Geschäftsverkehr“. Deswegen auch der Name: Verkehrswert. Die gesetzliche Definition finden Sie hier.
Der Kaufpreis einer Immobilie hingegen ist der tatsächlich erzielte Preis. Hier hat die Transaktion also bereits stattgefunden. Manchmal entspricht der Kaufpreis dem Verkehrswert einer Immobilie, wenn der Kaufpreis im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt wurde. In der Regel weichen beide Werte aber voneinander ab.
Denn bei der Verkehrswertermittlung werden alle wertrelevanten Merkmale wie Lage, Ausstattung, Energieeffizienz und rechtliche Gegebenheiten objektiv bewertet. Käufer hingegen gewichten Aspekte unterschiedlich, was höhere oder niedrigere Kaufpreise erklärt.
Zertifizierte Immobiliengutachter haben Zugang zu einer bundesweit privilegierten Datenquelle: der Kaufpreissammlung des örtlichen Gutachterausschusses. Diese umfasst amtlich erfasste Transaktionspreise sämtlicher Immobilienverkäufe – bis auf die Hausnummer genau ausgewertet.
Im Gegensatz zu öffentlich zugänglichen Marktdaten basiert diese Quelle auf realen, notariell beurkundeten Verkaufspreisen. Per Gesetz haben nur Gutachter Zugriff darauf. Makler, Banken oder private Anbieter nicht – auch wenn das Gegenteil manchmal behauptet wird.
Das Ergebnis: Objektive, fundierte und gerichtsfeste Immobilienbewertungen, die den tatsächlichen Markt widerspiegeln – ohne Spekulation oder Verzerrung.
Der Angebotspreis ist der Preis, zu dem eine Immobilie auf dem Markt angeboten wird. Er spiegelt die Vorstellungen des Verkäufers wider und liegt oft über dem tatsächlichen Kaufpreis. Der Kaufpreis entsteht nach Verhandlungen und zeigt, was Käufer bereit sind zu zahlen.
Angebotspreise sind Richtwerte, während Kaufpreise die reale Marktlage widerspiegeln.
Ein professionelles Verkehrswertgutachten für kleinere Einfamilienhaus-Baugrundstücke ist ab ca. 2.500 € erhältlich. Die exakten Kosten variieren, da jede Immobilie einzigartig ist und der Aufwand stark schwankt.
Für Standardimmobilien wie Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäuser sollten Sie mit mindestens 4.000 € rechnen. Eine Orientierung zur Honorargestaltung bietet die Honorarrichtlinie des LVS-Bayern.
Ein belastbares Gutachten erfordert Präzision, Sachkenntnis und Sorgfalt. Anders als automatisierte Bewertungen basiert es auf einer detaillierten Einzelanalyse eines qualifizierten Sachverständigen. Nur eine solche erkennen Finanzämter, Gerichte oder Banken an.
Ein Verkehrswertgutachten liefert mehr als eine Zahl – es ist eine fachlich fundierte, gerichtskonforme Ausarbeitung über ca. 50 Seiten. Unsere langjährige Erfahrung zeigt zudem: Ein professionelles Gutachten spart mehr Geld, als es kostet – sei es durch die Reduzierung der Steuerlast oder die Vermeidung finanzieller Risiken.
Ein Kurzgutachten ist eine kompakte Variante des Verkehrswertgutachtens („Vollgutachten“) – oft für rund 1.000 €. Rechtlich ist es jedoch kein Gutachten, sondern eine unverbindliche Wertindikation: weniger präzise, weniger ausführlich.
Die Annahme, man erhalte die Qualität eines Vollgutachtens zum Bruchteil des Preises, ist trügerisch. Ein belastbares Gutachten lässt sich für diesen Preis wirtschaftlich nicht erstellen – außer auf Kosten von Sorgfalt und Tiefe.
Fließbandware für 1.000 € liefert selten eine fundierte Experteneinschätzung. Wenn Sie nur eine erste Werteinschätzung benötigen, bietet unser selbst entwickelter Online-Immobilienrechner GLASER Pro Value eine solide Orientierung.
Unsere Philosophie: Kurzgutachten bieten wir nur nach individueller Prüfung an – wenn Qualität und Präzision sichergestellt sind.
Ein Verkehrswertgutachten kann helfen, Steuern zu senken, insbesondere bei Erbschafts-, Schenkungs- oder Grundsteuer.
Da Finanzämter den Immobilienwert mit vereinfachten Verfahren berechnen, liegen ihre Schätzungen oft zu hoch. Sie haben jedoch gemäß § 198 BewG das Recht, Einspruch einzulegen und mit einem Gutachten den „niedrigeren gemeinen Wert“ nachzuweisen.
Wir prüfen gerne unverbindlich, ob sich ein Gutachten für Sie lohnt.
Durch die gesetzliche Regelung des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG haben Vermieter die Möglichkeit, für die Bemessung der Gebäude-AfA die tatsächliche Nutzungsdauer zugrunde zu legen, wenn diese kürzer als die Regelnutzungsdauer für Gebäude nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG ist. In der Regel lohnt sich also ein Nutzungsdauergutachten bei Baujahren vor ca. 1995.
Mieteinnahmen sind steuerpflichtig – doch Sie können Werbungskosten, Zinsaufwand und den jährlichen Wertverfall des Gebäudes steuerlich geltend machen. Diese „Absetzung für Abnutzung“ (AfA) berücksichtigt, dass Immobilien allein durch Alterung an Wert verlieren.
Standardmäßig sind 2 % der Gebäudeanschaffungskosten p.a. abschreibbar (50 Jahre Nutzungsdauer). Ein Gutachten kann jedoch eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nachweisen, z. B. 25 Jahre, wodurch sich die Abschreibung auf 4 % p.a. verdoppelt. Das wäre voraussichtlich der Fall bei Immobilien aus den 1980er-Jahren.
Lohnt sich ein Gutachten für Sie? Wir prüfen es unverbindlich.
Ein Verkehrswertgutachten ist die umfassendste Analyse einer Immobilie unter Berücksichtigung aller wertrelevanten Faktoren. Für eine präzise und belastbare Wertermittlung sind zahlreiche Unterlagen und Dokumente erforderlich, darunter:
Das Prinzip der Wertermittlung von Immobilien ist einleuchtend: durch Preisvergleich. Man recherchiert, was für ähnliche Objekte in der Vergangenheit tatsächlich gezahlt wurde.
Für diesen Preisvergleich haben sich im deutschen Wertermittlungsrecht (ImmoWertV) insbesondere 3 Verfahren herausgebildet: das Vergleichswertverfahren, das Sachwertverfahren und das Ertragswertverfahren. Je nachdem, welche Immobilienart bewertet werden soll.
Jedes dieser Wertermittlungsverfahren hat das Ziel, vorherzusagen, wie der Immobilienmarkt auf ein bestimmtes Verkaufsobjekt reagiert. Es gibt diese 3 Verfahren, weil am Immobilienmarkt verschiedene Vorstellungen darüber existieren, wie der Wert einer Immobilie zustande kommt. So denkt ein Kapitalanleger oder Investor zum Beispiel anders als eine junge Familie, die ein Eigenheim sucht.
Den Immobilienwert leitet man am ehesten von dem Verfahren ab, dass dem Marktdenken der beteiligten Akteure am besten entspricht.
Das Vergleichswertverfahren gilt als privilegiert, da Kaufpreise ähnlicher Immobilien direkt verglichen werden. Die Vergleichspreise müssen in wichtigen Kriterien wie Lage, Verkaufszeitpunkt oder Ausstattung mit dem Bewertungsobjekt übereinstimmen.
Aufgrund der Individualität von Immobilien stößt das Verfahren jedoch auch an Grenzen. Für Eigentumswohnungen und Baugrundstücke ist es jedoch meist hervorragend geeignet.
Bei individuellem Wohneigentum wie Häusern versagt das Vergleichswertverfahren meistens. Daher kommt bei der Bewertung von meist eigengenutzten Objekten wie Ein-/Zweifamilienhäusern das Sachwertverfahren zum Einsatz.
Das Sachwertverfahren ist streng genommen auch ein Preisvergleich, allerdings vergleichen Gutachter nicht mehr Kaufpreise direkt miteinander. Weil diese nicht mehr vergleichbar sind, wählt man einen anderen Vergleichsmaßstab. Beim Sachwertverfahren ist das die Grundstückssubstanz (= Bodenwert + Herstellungskosten für Gebäude und Außenanlagen).
Dieses Verfahren passt sich also ideal dem Denken von typischen Eigenheimkäufern an. Ihnen kommt es auf eine werthaltige Substanz an, auf eine gute Lage und schönen Garten.
Das Ertragswertverfahren schließlich vergleicht Immobilien anhand Ihrer Ertragschancen und leitet davon deren Wert ab. Hier sind vor allem die Mieten und Pachten interessant. Wir sind also mitten im Markt der Investoren und Kapitalanleger.
Ein klassisches Ertragsobjekt wäre z.B. ein 1-Zimmer-Appartement oder ein Mehrfamilienhaus. Zum klassischen Anwendungsgebiet für das Ertragswertverfahren zählen natürlich auch Gewerbe- und Industrieimmobilien.
Ja, Immobiliengutachter berücksichtigen Baumängel und Bauschäden in jedem Fall. Im Rahmen eines Verkehrswertgutachtens erfolgt eine gründliche Begutachtung der Immobilie vor Ort. Festgestellte Schäden und Mängel werden dokumentiert und in marktüblicher Höhe in die Wertermittlung einbezogen.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Bei vermieteten Immobilien sind die Kosten als Werbungskosten absetzbar. Bei Verkauf, Erbschaft oder Schenkung kann eine steuerliche Berücksichtigung möglich sein. Für betrieblich genutzte Immobilien gelten sie meist als Betriebsausgaben. Ein Steuerberater kann genauere Auskunft geben.
Ein Wertgutachten hat keine feste gesetzliche Gültigkeitsdauer, da der Immobilienmarkt ständigen Schwankungen unterliegt. In der Regel wird ein Gutachten als aktuell betrachtet, wenn es nicht älter als sechs bis zwölf Monate ist. Bei stark veränderten Marktbedingungen oder baulichen Veränderungen kann eine frühere Aktualisierung erforderlich sein.
Die Kosten für ein Wertgutachten trägt in der Regel der Auftraggeber. Wer das Gutachten in Auftrag gibt, ist abhängig vom Anlass: Beim Verkauf einer Immobilie zahlt meist der Eigentümer, bei einer Finanzierung oft die Bank oder der Kreditnehmer. In Erb- oder Scheidungsfällen übernehmen häufig die beteiligten Parteien die Kosten gemeinsam oder nach gerichtlicher Anordnung. Bei behördlichen Gutachten, etwa für eine Enteignung, trägt meist die zuständige Behörde die Kosten.
1Sommer / Kröll: Lehrbuch zur Immobilienbewertung: Verkehrswertermittlung unter Berücksichtigung der ImmoWertV 2021 mit Anwendungshinweisen: Verkehrswertermittlung nach
ImmoWertV (2021). Hürth 2022. S. 466.
Kleiber / Fischer / Werling: Verkehrswertermittlung von Grundstücken. Kommentar und Handbuch zur Ermittlung von Marktwerten (Verkehrswerten) und Beleihungswerten sowie zur steuerlichen Bewertung unter Berücksichtigung der ImmoWertV. Köln 2023., S. 330. Link zum Onlinewerk
² Behler / Gärtner / Linke: Marktdominanz von Maklern auf Onlineimmobilienportalen in Deutschland und Kalifornien. In: Zeitschrift für Immobilienökonomie (1/2023). Link zur Studie